Aufgaben
Die Versicherungsämter haben die Aufgabe, in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, so auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, Auskunft zu erteilen.
Sie sind verpflichtet, Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen zu nehmen und diese inklusive eventuell erforderlicher Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiter zu leiten. Wenn der Versicherungsträger es verlangt, haben die Mitarbeiter der Versicherungsämter Sachverhalte aufzuklären und gegebenenfalls Beweismittel zur Belegung der Sachverhalte beizufügen. Alle diese Aufgaben sind im § 93 SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung gesetzlich verankert und wurden grundsätzlich von den Landesregierungen auch auf die Gemeindebehörden übertragen. Dies ist durch eine Rechtsverordnung geregelt.
Für alle Gemeinden, als sogenannte unzuständige Leistungsträger, besteht somit auch die Verpflichtung, Anträge auf Sozialleistungen entgegenzunehmen.
Die Mitarbeiter der Landkreise, Gemeinden und Versicherungsämter sind dadurch in die Aufgabenbereiche der Sozialversicherungsträger, unter anderem in die der gesetzlichen Rentenversicherung, eingebunden. Um unseren Kunden rund um das Thema Rente einen zuverlässigen und aktuellen Service zu bieten, informieren und schulen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter zu fachlichen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und Antragstellung.