Deutsche Rentenversicherung

Rente und Einkommen

Rente wegen Erwerbsminderung und Hinzuverdienst

Auch wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, können Sie – soweit Ihr Gesundheitszustand es zulässt – noch nebenbei arbeiten. Sie dürfen nur in einem bestimmten Umfang hinzuverdienen. Die Höhe Ihres Verdienstes hat aber nicht nur Einfluss auf die Rentenhöhe. Unter Umständen kann Ihre Rente sogar ganz entfallen. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt wird und bei der Rentengewährung auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden. Auswirkungen auf Ihre Rente hat Ihr Hinzuverdienst immer dann, wenn er bestimmte Grenzen überschreitet. Das bedeutet, dass Ihre Rente dann nur noch in geringerer Höhe als sogenannte Teilrente oder gar nicht mehr gezahlt werden kann. Für den Bezug einer vollen Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 450 Euro brutto monatlich. Zweimal im Jahr darf diese Grenze bis zum Doppelten überschritten werden.

Ab dem 1. Juli 2017 können Rentner mit einer vollen Erwerbsminderungsrente 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Beachten Sie bitte, dass Sie unabhängig vom Hinzuverdienst je nach Arbeitszeit Ihren Rentenanspruch unter Umständen gefährden!

Altersrente und Hinzuverdienst

Haben Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.

Die Regelaltersgrenze ist abhängig davon, wann Sie geboren worden sind. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren. Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren. Für 1952 Geborene beträgt die Regelaltersgrenze beispielsweise 65 Jahre und 6 Monate.

Erhalten Sie schon vor Erreichen der maßgeblichen Regelaltersgrenze eine Altersrente, gelten beim Hinzuverdienst besondere Regelungen.

Abhängig vom Hinzuverdienst wird die Altersrente in voller Höhe – als sogenannte Vollrente – oder vermindert – als sogenannte Teilrente – gezahlt. Unter Umständen kann die Rente sogar ganz entfallen.

Wenn Sie Ihre Rente in voller Höhe erhalten wollen, liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 450 Euro brutto monatlich. Zweimal im Jahr darf diese Grenze bis zum Doppelten überschritten werden.

Ab dem 1. Juli 2017 können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Renten wegen Todes und Einkommen

Bei Witwen-/Witwer- und Erziehungsrenten wird Ihr Einkommen nur dann auf die Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt. Auf Waisenrenten wird seit dem 1. Juli 2015 kein Einkommen mehr angerechnet. Auch auf die Witwenrente oder Witwerrente in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod der/des verstorbenen Versicherten (sogenanntes Sterbevierteljahr) wird kein Einkommen angerechnet.

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