Deutsche Rentenversicherung

Hinweis für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland

Sollten Sie in einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder in den Ländern Chile, Israel, Japan, den Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Kanada / Québec, Korea, Kroatien, Marokko, Schweiz, Türkei, Tunesien oder USA wohnen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Rentenantrag auf landesübliche Art beim Versicherungsträger Ihres Wohnstaates zu stellen.