Mithilfe des Hinzuverdienstrechners können Sie nach Vorgabe des erwarteten jährlichen Hinzuverdienstes Ihre zustehende monatliche Versichertenrente ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind unverbindlich und können eine individuelle sowie kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen. Dies gilt insbesondere, wenn sie neben Ihren monatlichen Einkünften Einmal- oder Sonderzahlungen erhalten.
Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten
Ab 1. Januar 2023 ist bei vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sind deutlich angehoben worden.
Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.
Hinweise
Grundlage für die Ermittlung der für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen ist das Jahr mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Beginn der ersten Altersrente beziehungsweise dem Eintritt der Erwerbsminderung ( = Eintritt des Leistungsfalls).
Dieser Wert wird Ihnen auf Anfrage durch Ihren Rentenversicherungsträger, mit einer Rentenauskunft oder dem Rentenbescheid mitgeteilt.
Die Rentenauskunft können Sie direkt über die Online-Services anfordern.
Anhand unserer Muster zeigen wir Ihnen, wo Sie den Wert „höchste Entgeltpunkten in den letzten 15 Jahren“ finden.
Muster Rentenauskunft mit den Entgeltpunkten der letzten 15 Kalenderjahre (PDF, 229KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Muster Rentenbescheid mit den Entgeltpunkten der letzten 15 Kalenderjahre (PDF, 217KB, Datei ist nicht barrierefrei)