Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind...
...dann sind Sie hier genau richtig!
Hier können Sie mit dem Ü45-Check etwas über Ihre momentane Gesundheit und Belastungen in Alltag und Beruf erfahren.
Nach dem Ausfüllen des Checks erhalten Sie sofort eine Einschätzung und eine Empfehlung.
Ü45-Check starten
Wichtig: Das Ergebnis des Selbsttests ist nur eine erste Einschätzung für Sie.
Hat der Test die Empfehlung für eine mögliche Rehabilitationsleistung oder eine Präventionsleistung ergeben, können Sie am Ende gleich einen Antrag stellen:
Der Check ist kein Ersatz für eine ärztliche oder psychologische Beratung. Wenn Sie sich krank fühlen, gehen Sie zur Ärztin oder zum Arzt.
Mehr Informationen zum Ü45-Check
Gesetzliche Grundlage
Der Ü45-Check leitet sich aus dem durch Art. 1 Flexirentengesetz neu in das SGB VI eingefügten § 14 Abs. 3 ab. Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (kurz: Flexirentengesetz) ist am 14.12.2016 in Kraft getreten.
Danach ist vorgesehen, dass die Rentenversicherungsträger eine freiwillige, individuelle, berufsbezogene Gesundheitsvorsorge in Modellprojekten trägerübergreifend erproben und einführen.
Datenschutz
Bei dem Ü45-Check erfolgen Ihre Angaben anonym und es werden keine Daten von Ihnen gespeichert. Das Ergebnis des Ü45-Checks verbleibt auf Ihrem Rechner. Es wird nicht an die Rentenversicherung übertragen.