Deutsche Rentenversicherung

Berufsförderungswerke

Hilfe bei Berufsunfähigkeit

Berufsförderungswerke sind außerbetriebliche Bildungseinrichtungen in einer gemeinnützigen Gesellschaftsform in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Sie sind spezialisiert auf die berufliche Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen, die in der Regel ihre vorangegangene Berufstätigkeit wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht weiter ausüben können. Die Maßnahmen werden als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX erbracht. Kostenträger hierfür sind die Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften und die Bundesagentur für Arbeit.

Im Gegensatz zu regulären Berufsausbildungen dauert die Ausbildung in einem Berufsförderungswerk nur zwei Jahre. Die Ausbildung findet im Berufsförderungswerk statt. Es gibt keine Trennung zwischen Betrieb und Berufsschule. Zusätzlich führen die Rehabilitanden berufsbezogene Praktika in wohnortnahen Betrieben durch. In den Berufsförderungswerken werden auch integrationsorientierte Qualifizierungen mit individueller Dauer und Zielen angeboten. Die Rehabilitanden werden zusätzlich von den Integrationsfachdiensten bei der zeitnahen Wiedereingliederung unterstützt.

Im vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschaffenen Netzplan gibt es bundesweit 28 Berufsförderungswerke mit nahezu 100 Standorten. Sechs Berufsförderungswerke davon haben sich auf bestimmte Behinderungen wie Blindheit und Querschnittslähmung spezialisiert. In etwa 250 verschiedenen Ausbildungsgängen und Teilqualifikationen stehen den Rehabilitanden rund 12.000 Plätze zur Verfügung. Ziel ist die erfolgreiche und langfristige Wiedereingliederung leistungsgewandelter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK