Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen dabei, trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf zu stehen. Sie finanziert Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dadurch soll Ihr Arbeitsplatz möglichst erhalten bleiben oder Ihnen neue Berufschancen eröffnet werden, wie z. B. durch Aus- und Weiterbildungsangebote.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erbracht, die unterschiedliche Qualifizierungen, Leistungen und Unterstützung anbieten. Wenn die Art und Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolges besondere Hilfen erfordern, können die Leistungen in Einrichtungen nach § 51 SGB IX erbracht werden. Dies sind insbesondere
- Berufsförderungswerke (BFW)
- Berufsbildungswerke (BBW)
- Berufliche Trainingszentren (BTZ)
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder andere Leistungsanbieter.
Die Anforderungen an Einrichtungen im Sinne des § 51 SGB IX sind in der Gemeinsamen Empfehlung "Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) abgestimmt.
Sofern die besonderen Hilfen einer Einrichtung im Sinne des § 51 SGB IX nicht erforderlich sind, können die Leistungen auch bei anderen Bildungsträgern durchgeführt werden. Eine Übersicht über die verschiedenen Anbieter beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen findet sich in REHADAT: