Deutsche Rentenversicherung

Persönliches Budget

Eigeninitiative ist gefragt

Persönliches Budget

Das "Persönliche Budget" ist eine besondere Form der Leistungserbringung durch den Rentenversicherungsträger. Hier ist Ihre Eigeninitiative gefragt.

Im Bereich der Rehabilitation gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip, Geldleistungen sind die Ausnahme. Erfüllt der Berechtigte die Voraussetzungen für die beantragte Leistung, kann diese in der Regel auch als Persönliches Budget in Anspruch genommen werden. Berechtigte werden damit zu Akteuren im Rehabilitationsverfahren, indem sie ihre Rehabilitationsleistungen selbst organisieren und beschaffen.

Ein Persönliches Budget können Sie auch erhalten, wenn Sie Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger benötigen. Folgende Leistungsträger können beteiligt sein:

  • die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
  • die Agenturen für Arbeit
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Träger der Kriegsopferfürsorge
  • die Jugend- und Sozialhilfeträger
  • die Integrationsämter

Alles aus einer Hand

Werden Leistungen unterschiedlicher Sozialleistungsträger beansprucht, spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Zur Vereinfachung ist nur ein Leistungsträger Ihr Ansprechpartner, der alles organisiert und koordiniert. Alle anderen Leistungsträger sind Beteiligte im Verfahren. Egal, welche Leistungen Sie von welchem Träger bekommen, Sie erhalten das Persönliche Budget immer aus einer Hand. Zur Regelung des Verfahrens wurde die Budgetverordnung erlassen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen beispielhaft Leistungen der Rentenversicherung nennen, die grundsätzlich budgetfähig sind:

  • Kfz-Hilfe in Form der Erstattung der Kosten für die Beschaffung eines behinderungsgerechten Kfz bzw. für eine Zusatzausstattung und Fahrerlaubnis
  • Zuschuss zu den Beförderungskosten im Sinne der Kfz-Hilfe Verordnung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Arbeitsassistenz
  • Wohnungshilfe
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining
  • Reisekosten
  • Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
  • Gebärdensprachdolmetscher

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. In jedem Fall ist eine individuelle Prüfung erforderlich.

Auch ein Budget muss beantragt werden

Beantragen Sie die von Ihnen benötigten Leistungen direkt bei einem Leistungsträger. Besteht ein Anspruch, legt der Leistungsträger mit Ihnen zusammen die Höhe des Geldbetrages fest, der zur Deckung Ihres individuellen Bedarfs erforderlich ist. Anschließend wird zwischen Ihnen und dem beauftragten Leistungsträger eine so genannte Zielvereinbarung geschlossen. Sie ist vergleichbar mit einem Vertrag. Die Zielvereinbarung ist individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten und enthält neben den persönlichen Angaben und den beteiligten Leistungsträgern auch die Ziele, die mit dem Budget erreicht werden sollen.

Sind Sie zufrieden?

In regelmäßigen Abständen müssen Sie belegen, wie Sie die Budgetmittel eingesetzt haben. Damit soll auch festgestellt werden, ob mit dem Persönlichen Budget das angestrebte Ziel erreicht werden konnte. Zudem möchten wir von Ihnen wissen, wie Sie mit den eingekauften Leistungen zufrieden sind. Wie und wann wir diese Informationen erhalten möchten, geht aus der Zielvereinbarung hervor.

Sofern Sie für die benötigten Hilfeleistungen selbst Personen einstellen, nehmen Sie die Aufgaben eines Arbeitgebers wahr. Neben den damit verbundenen Rechten kommen auch gewisse Pflichten auf Sie zu, zum Beispiel die Anmeldung dieser Personen beim Finanzamt und bei den Sozialversicherungsträgern.

Rat und Hilfe

Sollten Sie Fragen zum Persönlichen Budget haben, bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung kostenfrei eine umfassende Beratung zu allen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets bestehenden leistungsrechtlichen Fragen (Budgetberatung) an.

Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

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