Bei Aufnahme Ihrer ersten Beschäftigung stellen wir Ihnen einen Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) aus. Er enthält Ihre Versicherungsnummer, Ihren Vornamen und Nachnamen. Bei Namensänderungen oder bei Verlust können Sie bei uns oder bei der zuständigen Krankenkasse einen neuen Ausweis beantragen. Die Versicherungsnummer müssen Sie auch bei einem Jobwechsel beim neuen Arbeitgeber angeben. Wo Sie die Versicherungsnummer finden und was Sie tun können, wenn Sie Ihren Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) verloren haben, erfahren Sie in diesem kurzen Video.
Ein wichtiges Dokument
Der Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) ist ein wichtiges Dokument. Der Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) wird zum Beispiel bei jeder Beschäftigung zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt.
Für Beschäftigte gilt seit dem 1. Januar 2023: Die Versicherungsnummer ist aus der Rückmeldung der Datenstelle der Träger der Rentenversicherungs zu entnehmen. Kann jedoch keine Versicherungsnummer durch die Datenstelle übermittelt werden, hat der Beschäftigte den Versicherungsnummernachweis unverzüglich vorzulegen oder der Arbeitgeber hat die Vergabe einer Versicherungsnummer zu beantragen.
Früher war es in bestimmten Branchen vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis stets mitzuführen. Diese Mitführungspflicht ist entfallen, auch ein Passfoto ist nicht mehr notwendig.
In bestimmten Bereichen müssen Sie bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen Ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mit sich führen und bei Kontrollen den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorlegen. Die Kontrollen der Behörden der Zollverwaltung können ohne Ankündigung vorgenommen werden.
Die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren besteht in folgenden Bereichen:
Baugewerbe
Fleischwirtschaft
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Gebäudereinigungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Prostitutionsgewerbe
Wach- und Sicherheitsgewerbe
Schaustellergewerbe
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
In diesen Bereichen hat Ihr Arbeitgeber nachweislich und schriftlich auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren hinzuweisen.
Sie möchten sich einen Überblick über die deutsche Rentenversicherung verschaffen? In dieser Broschüre lesen Sie, wie die Rentenversicherung Sie ab dem ersten Beitrag in Ihrem Leben begleitet und welche Leistungen Sie von ihr bekommen können.
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