Deutsche Rentenversicherung

Muss ich die Leistung beantragen oder wird sie mir von Amts wegen gewährt?

Die Gewährung der Grundsicherung setzt einen Antrag voraus.

Leistungen der Grundsicherung beginnen frühestens mit der Antragstellung. Eine Nachzahlung für den Zeitraum davor kann nicht erfolgen. Stellen Sie deshalb den Antrag auf jeden Fall rechtzeitig.