Der Rentenbezieher ist im Ausland verstorben. An wen müssen sich die Erben beziehungsweise die Hinterbliebenen wenden?
Die Mitteilung über den Tod senden Sie an die:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Telefon: +49 221 5692-777
Fax: +49 221 5692-778
oder direkt an den jeweiligen Rentenversicherungsträger.
Bitte geben Sie dazu das Zahlungskennzeichen beziehungsweise die Versicherungsnummer sowie das Sterbedatum an.
Weitere Informationen zum Renten Service erhalten Sie auf den Kontaktseiten der Deutschen Post AG
Wenn ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden soll, siehe Abschnitt „Rentenantragstellung“.
Ich beziehe aus Deutschland eine Rente. Wem muss ich meinen Verzug melden?
Bei Verzug im Ausland bitte folgende Kontaktdaten verwenden (Ausland-PANR)
Bitte senden Sie die neue Adresse an die:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Telefon: +49 221 5692-777
Fax: +49 221 5692-778
Montag - Donnerstag: 08-18 Uhr
Freitag: 08-16 Uhr
Bei Verzug von Deutschland ins Ausland bitte folgende Kontaktdaten verwenden (Inland-PANR)
Bitte senden Sie die neue Adresse an die:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin
Telefon: +49 221 5692-444
Fax: +49 221 5692-776
Montag - Donnerstag: 08-18 Uhr
Freitag: 08-16 Uhr
oder an den jeweiligen Rentenversicherungsträger.
Bitte geben Sie dazu das Zahlungskennzeichen beziehungsweise die Versicherungsnummer an.
Weitere Informationen zum Renten Service erhalten Sie auf den Kontaktseiten der Deutschen Post AG
Der Rentenbezieher ist verstorben und nach dem Tode sind noch Rentenzahlungen auf sein Konto eingegangen. Was ist zu beachten?
Renten stehen nur bis zum Ende des Todesmonats zu. In der Regel werden zuviel gezahlte Beträge automatisch zurückgebucht, wenn die Meldung bei der Deutschen Post vorliegt. Es ist daher ratsam, das Konto des Berechtigten noch für eine Weile bestehen zu lassen
Mein Onkel ist den in USA verstorben. Nach dem Tode hat er noch zwei Rentenschecks erhalten. An wen soll ich diese zurückschicken?
Bekam der Berechtigte die Rente im Ausland per Scheck, so sind diese an die Bank, die sie ausgestellt hat, zurückzusenden.