Deutsche Rentenversicherung

Ich arbeite in Deutschland und werde die nächsten vier Jahre im Ausland studieren. Bekomme ich diese Zeiten in Deutschland anerkannt?

Die Studienzeiten im Ausland wirken zwar regelmäßig nicht rentensteigernd, können aber entsprechend den Ausbildungen in Deutschland als so genannte Anrechnungszeit zählen. Dabei besteht jedoch eine Höchstdauer.

Wird das Studium als Teilzeitstudium absolviert, kann es nur berücksichtigt werden, wenn das Studium Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Anrechnungszeiten wirken sich auf die Wartezeiten aus und verhindern, dass längere Lücken im Versicherungskonto entstehen.