Deutsche Rentenversicherung

Wie wird eine zeitlich begrenzte Tätigkeit in Deutschland bei der Rentenberechnung berücksichtigt?

Sofern die begrenzte Tätigkeit versicherungspflichtig ist, entstehen dadurch deutsche Pflichtbeitragszeiten. Ob hieraus eine Rente gezahlt werden kann, hängt unter anderem davon ab, wie viele Monate Versicherungszeiten insgesamt in Deutschland zurückgelegt wurden. So besteht beispielsweise ein Anspruch auf eine Regelaltersrente erst, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Ist die Wartezeit nicht erfüllt, kann auch keine Rente gezahlt werden. Dann besteht in der Regel ein Anspruch auf Erstattung der Beiträge.

Hat der Versicherte auch Versicherungszeiten in einem anderen Mitglied- oder Abkommensstaat erworben, können neben den deutschen Zeiten auch die ausländischen Versicherungszeiten berücksichtigt werden, um die Voraussetzungen für die Rente zu erfüllen. Die Zeiten werden also zusammengerechnet. Damit eine Rente gezahlt werden kann, muss der Versicherte jedoch eine Mindestzeit, zumeist ein Jahr, in Deutschland versichert gewesen sein. Bestand die Versicherung in Deutschland nur für einen kürzeren Zeitraum, werden diese wenigen deutschen Zeiten vom Versicherungsträger des anderen Mitgliedstaates mit entschädigt. Ein Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung entfällt dann. In einigen Sozialversicherungsabkommen bestehen teilweise abweichende Regelungen.