Ja. Die Sozialversicherungsrechengrößen, die auch der Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen zugrunde liegen, werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr neu festgelegt. Dadurch erfolgt eine automatische Dynamisierung der Hinzuverdienstgrenzen entsprechend der Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.