Arbeiten Sie neben dem Bezug Ihrer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, sind Sie in dieser Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Minijobber können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Besteht Versicherungspflicht, zahlen Ihr Arbeitgeber und Sie weiterhin jeweils ihre Beitragsanteile an die gesetzliche Rentenversicherung. Die gezahlten Beiträge werden mit Erreichen des regulären Rentenalters oder beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente berücksichtigt.