Deutsche Rentenversicherung

Fragen und Antworten zur Mütterrente II

Hier finden Sie Fragen und Antworten Thema Mütterrente

Stand: 1. Juli 2019

Was versteht man unter Mütterrente und worauf hat sich die Bundesregierung bei der Mütterrente II geeinigt?

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Juli 2014. Zum 1. Januar 2019 wurde die "Mütterrente II" eingeführt, dank der Erziehende pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet bekommen. Dies entspricht bis zu einem zusätzlichen halben Rentenpunkt. Pro Kind sind jetzt bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit möglich, das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten.

Wie wirkt sich ein halber Rentenpunkt auf die monatliche Rentenhöhe aus?

Ein Rentenpunkt enspricht zum 1. Juli 2024 einem Betrag von 39,32 Euro, ein halber Rentenpunkt somit 19,66 Euro.

Wann wird die neue Mütterrente ausgezahlt?

Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an.

Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung stellt damit sicher, dass jeder die Leistung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014.

Muss die Mütterrente beantragt werden?

Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig, wenn Sie bereits eine Rente beziehen.

Wenn Sie noch keine Rente beziehen, muss ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden.

Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen.

Wie viele Mütter und Väter werden von der Mütterrente II profitieren?

Von der Mütterrente II werden circa 9,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Welche Kosten sind mit der 2014 eingeführten Verbesserung bei der Mütterrente I verbunden?

Die Kosten der Mütterrente I lagen 2017 bei rund 7,3 Milliarden Euro.

Welche Kosten sind mit der 2019 beschlossenen Mütterrente II verbunden?

Die Kosten für die Mütterrente II werden auf rund 3,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Wer trägt die Kosten der Mütterrente I und II?

Für die Mehrausgaben durch die Mütterrente I und II ist keine gesonderte Erstattung aus Steuermitteln vorgesehen.

Der allgemeine Bundeszuschuss wird zwar in den Jahren 2019 bis 2022 in vier gleichmäßigen Schritten um letztlich insgesamt 2,0 Milliarden Euro jährlich anwachsen. Jedoch werden die anfallenden Mehrausgaben für die Mütterrente damit nur zu einem Teil gedeckt.