Deutsche Rentenversicherung

Wer trägt die Kosten der Mütterrente I und II?

Für die Mehrausgaben durch die Mütterrente I und II ist keine gesonderte Erstattung aus Steuermitteln vorgesehen.

Der allgemeine Bundeszuschuss wird zwar in den Jahren 2019 bis 2022 in vier gleichmäßigen Schritten um letztlich insgesamt 2,0 Milliarden Euro jährlich anwachsen. Jedoch werden die anfallenden Mehrausgaben für die Mütterrente damit nur zu einem Teil gedeckt.