Deutsche Rentenversicherung

Rente - Rentenabzüge - Steuern

Renten sind zum Teil steuerpflichtig. Dass es Dank der Rentenfreibeträge eher selten tatsächlich zum steuerlichen Abzug kommt, erfahren Sie hier.

Was wird von der Rente abgezogen?

Soweit Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner besteht, zahlen Rentenbezieher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrer Rente. Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung bestimmt sich nach dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der einheitliche Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrages legt jede Krankenkasse eigenständig fest. In der Pflegeversicherung gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz von 3,6 Prozent (für Kinderlose 4,2 Prozent. Haben Sie mehr als 1 Kind, das noch keine 25 Jahre alt ist, kann sich der Pflegebeitrag noch weiter reduzieren.

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von den Rentenbeziehern zu 7,3 Prozent und vom Rentenversicherungsträger zu 7,3 Prozent getragen. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird ebenso jeweils zur Hälfte vom Rentenbeziehenden und dem Rentenversicherungsträger getragen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentenbezieher in voller Höhe.

Die Deutsche Rentenversicherung behält die Kranken- und Pflegebeiträge direkt von der Rente ein. Sie überweist diese zusammen mit ihrem Anteil an die Krankenkassen beziehungsweise Pflegekassen. 

Muss ich von meiner Rente noch Steuern zahlen?

Anstelle des früheren Ertragsanteils wird seit 2005 ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wenn Ihre Rente 2025 beginnt, sind 83,5 Prozent steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen und der berufsständischen Versorgungswerke.

Ob es aber überhaupt zu einer Veranlagung durch das Finanzamt kommt, hängt maßgeblich von den Gesamteinkünften ab. Fragen Sie Ihr zuständiges Finanzamt.