Anstelle des früheren Ertragsanteils wird seit 2005 ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wenn Ihre Rente 2025 beginnt, sind 83,5 Prozent steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen und der berufsständischen Versorgungswerke.
Ob es aber überhaupt zu einer Veranlagung durch das Finanzamt kommt, hängt maßgeblich von den Gesamteinkünften ab. Fragen Sie Ihr zuständiges Finanzamt.