Ja, denn die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag - so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten. Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.
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Mit Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze kann eine Regelaltersrente bezogen werden. Die Regelaltersgrenze steigt im Jahr 2021 auf 65 Jahre und zehn Monate. Sie gilt für den Jahrgang 1956, der 65 Jahre alt wird im Jahr 2021.
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Ab 2031 beträgt sie für alle nach 1963 Geborenen 67 Jahre.
Wird die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der spätere Rentenanspruch um 0,5 Prozent pro Monat. Dies ergibt pro Jahr eine Erhöhung der späteren Rente um sechs Prozent. Geht ein Arbeitnehmer in dieser Zeit weiter einer Beschäftigung nach und zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter Beiträge zur Rentenversicherung, erhöht dies die spätere Rente zusätzlich.
Hat ein Versicherter 40 Jahre durchschnittlich verdient, liegt seine Regelaltersrente in den alten Bundesländern aktuell bei rund 1.145 Euro Brutto. Durch ein weiteres Berufsjahr würde seine Regelaltersrente um rund 29 Euro ansteigen, da weiter Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Hinzu kommt der Zuschlag von sechs Prozent für den hinausgeschobenen Rentenbeginn. Daraus ergibt sich eine Rente in Höhe von rund 1.245 Euro. Der Durchschnittsverdiener erhöht seine Rente durch das weitere Berufsjahr in diesem Beispiel also um rund 100 Euro.
Versicherte, die die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt und kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze noch keinen Antrag auf Altersrente gestellt haben, erhalten ein Hinweisschreiben von der Rentenversicherung. Darin werden sie informiert, dass sie Anspruch auf eine Regelaltersrente haben, die aber nur auf Antrag gezahlt wird. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Aufklärung über die Auswirkungen, die sich aus einem weiteren Aufschieben des Rentenbeginns ergeben.
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