Das Rentenniveau zeigt die Relation zwischen der Höhe einer Rente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens) und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitsnehmers/einer Arbeitnehmerin.
Das Rentenniveau wird als Netto-Wert vor Steuern angegeben. Von der normalen Rente werden die Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen. Vom durchschnittlichen Brutto-Einkommen ebenfalls die durchschnittlichen Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie zusätzlich der durchschnittliche Aufwand zur privaten Altersvorsorge. Steuern werden nicht berücksichtigt, da mit Einführung der nachgelagerten Besteuerung seit 2005 Renten nicht mehr einheitlich besteuert werden.
Ein Absinken des Rentenniveaus heißt nicht, dass die Renten sinken. Das ist durch die Rentengarantie sogar gesetzlich ausgeschlossen. Sie werden auch künftig steigen, aber nicht so stark wie die Einkommen.
Beispiel
Seit 2010 hat sich der Durchschnittsverdienst von jährlich 25.632 Euro (monatlich 2.136 Euro) auf jährlich 33.282 Euro (monatlich 2.774 Euro) erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von rund 30 Prozent. Im selben Zeitraum ist die Standardrente von jährlich 13.232 Euro (monatlich 1.103 Euro) auf jährlich 16.432 Euro (monatlich 1.369 Euro) gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von rund 24 Prozent. Da die Standardrente prozentual langsamer gestiegen ist als der Durchschnittsverdienst, ist das Rentenniveau von 51,6 Prozent auf 49,4 Prozent gesunken.
(Stand: Juni 2021)
Im Rentenversicherungsbericht 2021 ging die Bundesregierung davon aus, dass sich das Rentenniveau wie folgt entwickelt:
Jahr |
Rentenniveau
(in Prozent)
(netto vor Steuern)
|
2021 | 49,4 |
2022 | 49,4 |
2023 | 50,4 |
2024 | 50,0 |
2025 | 49,2 |
2026 | 49,1 |
2027 | 48,8 |
2028 | 48,4 |
2029 | 47,9 |
2030 | 47,6 |
2031 | 47,2 |
2032 | 46,8 |
2033 | 46,4 |
2034 | 46,0 |
2035 | 45,8 |
Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt im sogenannten Umlageverfahren, das heißt die laufenden Ausgaben werden zum allergrößten Teil aus den laufenden Beitragseinnahmen und einem Bundeszuschuss finanziert.
In den kommenden Jahren wird sich die Anzahl der Rentenbezieher im Verhältnis zu der Zahl der Beitragszahler weiter erhöhen. Um vor diesem Hintergrund die Finanzierung der Renten auch langfristig sicher zu stellen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Reformen vorgenommen. Unter anderem wurde die Formel zur jährlichen Anpassung der Renten um einen Nachhaltigkeitsfaktor und einen Beitragssatzfaktor ergänzt. Steigt seither die Zahl der Rentner und Rentnerinnen schneller als die Zahl der Beitragszahler und Beitragszahlerinnen , dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten. Zusätzlich wird die Anpassung der Renten über den Beitragssatzfaktor gedämpft, wenn die Rentenversicherungsbeiträge steigen.
Wie weit das Rentenniveau in Zukunft tatsächlich sinken wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem spielen die Arbeitsmarktlage und die Entwicklung im Altersaufbau der Bevölkerung eine entscheidende Rolle.
Bis zum Jahr 2025 garantiert der Gesetzgeber ein Rentenniveau in Höhe von mindestens 48 Prozent. Sollten die Vorausberechnungen der Bundesregierung im jährlichen Rentenversicherungsbericht ein Absinken des Rentenniveaus auf unter 43 Prozent bis zum Jahr 2030 prognostizieren, sind dem Gesetzgeber geeignete Maßnahmen zum Gegensteuern vorzuschlagen. Das ergibt sich aus den Vorschriften im SGB VI. Für die Zeit nach 2030 ist keine Untergrenze für die Entwicklung des Rentenniveaus vorgesehen.
Nach einer Faustformel würde eine Veränderung des Rentenniveaus um einen Prozentpunkt überschlägig einem Finanzvolumen von knapp einem halben Beitragssatzpunkt entsprechen. Ein halber Beitragssatzpunkt entspricht aktuell einem Finanzvolumen von 8,206 Milliarden Euro.