Das Rentenniveau zeigt die Relation zwischen einer standardisierten Rente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens) und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitsnehmers/einer Arbeitnehmerin.
Das Rentenniveau wird als Netto-Wert vor Steuern angegeben. Von der standardisierten Rente werden die Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen. Vom durchschnittlichen Brutto-Einkommen werden ebenfalls die Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Steuern werden nicht berücksichtigt, da mit Einführung der nachgelagerten Besteuerung seit 2005 Renten nicht mehr einheitlich besteuert werden.
Ein Absinken des Rentenniveaus heißt nicht, dass die Renten sinken. Das ist durch die Rentengarantie sogar gesetzlich ausgeschlossen. Wenn das Rentenniveau sinkt, können die Renten weiter steigen, aber nicht so stark wie die Einkommen.
Eine aktuelle Modellrechnung zur möglichen Entwicklung des Rentenniveaus in den nächsten Jahren ist unter nachfolgendem Link unter "Mittelfristige Finanzentwicklung" zu finden:
Wesentliche Ergebnisse der Modellrechnung für die allgemeine Rentenversicherung
Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt im sogenannten Umlageverfahren, das heißt die laufenden Ausgaben werden zum allergrößten Teil aus den laufenden Beitragseinnahmen und einem Bundeszuschuss finanziert.
In den kommenden Jahren wird sich die Anzahl der Rentenbeziehenden im Verhältnis zu der Zahl der Beitragszahlenden weiter erhöhen. Um vor diesem Hintergrund die Finanzierung der Renten auch langfristig sicher zu stellen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Reformen vorgenommen. Unter anderem wurde die Formel zur jährlichen Anpassung der Renten um einen Nachhaltigkeitsfaktor und einen Beitragssatzfaktor ergänzt. Steigt die Zahl der Rentenbeziehenden schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten. Zusätzlich wird die Anpassung der Renten über den Beitragssatzfaktor gedämpft, wenn der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt.
Wie weit das Rentenniveau in Zukunft tatsächlich sinken wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem spielen die Arbeitsmarktlage und die Entwicklung im Altersaufbau der Bevölkerung eine entscheidende Rolle.
Bis zum Jahr 2025 garantiert der Gesetzgeber ein Rentenniveau in Höhe von mindestens 48 Prozent. Sollten die Vorausberechnungen der Bundesregierung im jährlichen Rentenversicherungsbericht ein Absinken des Rentenniveaus auf unter 43 Prozent bis zum Jahr 2030 prognostizieren, sind dem Gesetzgeber geeignete Maßnahmen zum Gegensteuern vorzuschlagen. Das ergibt sich aus den Vorschriften im SGB VI. Für die Zeit nach 2030 ist bislang keine Untergrenze für die Entwicklung des Rentenniveaus vorgesehen.
Eine Anhebung des Rentenniveaus um einen halben Prozentpunkt erfordert eine Erhöhung der Renten um rund ein Prozent. Die geschätzten Kosten einer solchen Rentenerhöhung sind auf folgender Seite unter "Faustdaten der Finanzierung" ausgewiesen:
Finanzielle Auswirkungen