Deutsche Rentenversicherung

Gehören Personen, die eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einer ausländischen Beamtenversorgung beziehen, zum förderberechtigten Personenkreis?

Nein, weil § 10a Absatz 1 Einkommensteuergesetz auf eine Versorgung nach den Regelungen des Bundes bzw. der Länder abstellt.