Die Mindestwartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre. Da Sie diese erfüllt haben, erhalten Sie später eine Altersrente. Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf Pensionen angerechnet. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle. Beamte, die die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, können sich Ihre Beitragsanteile erstatten lassen.