In der ehemaligen DDR erfolgte keine maschinelle Speicherung der Entgelte. Aus diesem Grund können der Rentenversicherung die Zeiten vor 1992 von keiner Stelle gemeldet werden. Die Anforderung der Zeiten aus dem Beitrittsgebiet erfolgt im Rahmen einer Kontenklärung. Damit wir Ihnen die Beschäftigungszeiten aus der ehemaligen DDR auf Ihrem Versicherungskonto gutschreiben können, fügen Sie bitte Ihrem Antrag auf Kontenklärung den Sozialversicherungsausweis (gelb oder grün) im Original bei.