Ich bin geringfügig beschäftigt. Wie wirken sich diese Zeiten auf meine spätere Rente aus?
Ihr Arbeitgeber führt für Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent zur Rentenversicherung ab. Diesen Beitrag muss der Arbeitgeber allein zahlen. Obwohl Sie nicht am Beitrag beteiligt sind, werden Ihnen Entgeltpunkte für Ihre spätere Rente gutgeschrieben. Dabei stehen die Pauschalbeiträge den "normalen Pflichtbeiträgen" jedoch nicht gleich. Sie bewirken aber einen so genannten Zuschlag an Entgeltpunkten, der Ihre Rente in gewissem Umfang erhöht. Außerdem werden Ihrem Versicherungskonto auch Wartezeitmonate gutgeschrieben, ohne dass diese einem bestimmten Zeitraum zugeordnet werden. Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rehabilitationsleistungen, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder bestimmter Altersrenten können damit nicht erfüllt werden.