Ich war zwei Jahre Beamter und bin nun ausgeschieden. Diese Zeit soll jetzt nachversichert werden. Muss ich mich an dieser "Beitragszahlung" beteiligen?
Nein. Die erforderlichen Beiträge zahlt der ehemalige Dienstherr allein in voller Höhe.
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Wer aus einem Beamtenverhältnis ausscheidet, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Nachversicherungsanspruch haben.
Nein. Die erforderlichen Beiträge zahlt der ehemalige Dienstherr allein in voller Höhe.
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