Sie haben in Deutschland und Griechenland gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Griechenland Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Griechenland und arbeiten jetzt in Deutschland?
Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Griechenland gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.
Verbindungsstelle Griechenland
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie
- in Deutschland wohnen und Ihr letzter außerdeutscher Beitrag an die griechische Rentenversicherung entrichtet wurde
und/oder
Was wir tun
Als zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bieten wir Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:
- wir bearbeiten Ihren Antrag auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung
- wohnen Sie in Deutschland, leiten wir für Sie beim griechischen Versicherungsträger das Rentenverfahren ein
- wohnen Sie in Griechenland, zahlen wir Ihre Rente dorthin
- in Zusammenarbeit mit den ausländischen Trägern klären wir für Sie Ihre deutschen und ausländischen Versicherungszeiten
- wir übersenden Ihnen auf Wunsch eine persönliche Rentenauskunft
Sie waren in Griechenland beschäftigt und möchten die dort zurückgelegten Versicherungszeiten klären lassen? Dann füllen Sie bitte den Vordruck E3211 aus und senden Sie ihn zusammen mit Ihrer deutschen Versicherungsnummer an die
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Adalbert-Stifter-Straße 105
70437 Stuttgart
Zusätzliche Informationen haben wir auch in der folgenden Broschüre für Sie zusammengetragen. Diese Angaben sind allerdings unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für nähere Informationen und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den ausländischen Versicherungsträger.
Servicetelefon in griechischer Sprache
Die Verbindungsstelle Griechenland/Zypern der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten und Rentnern einen besonderen Service: telefonische Auskunft in griechischer Sprache.
Über die gebührenpflichtigen Rufnummern 0711 848-15111 und 0711 848-15113 (aus Griechenland: 0049 711 848 15111 und 0049 711 848 15113) erhalten Sie nicht nur allgemeine, sondern auch individuelle Auskünfte und können Verfahrensfragen klären - und zwar sowohl in deutscher als auch in griechischer Sprache.
Die Rufnummern sind jeweils donnerstags von 8 bis 12 Uhr (in Griechenland osteuropäische Zeit = 9 bis 13 Uhr) geschaltet.
Die griechischen Versicherungsträger
Als deutsche Verbindungsstelle für Griechenland geben wir Ihnen gerne auch allgemeine Auskünfte zum griechischen Rentenrecht. Verbindliche Auskünfte und spezielle Informationen erhalten Sie aber bei den zuständigen griechischen Versicherungsträgern:
IKA: Abhängig Beschäftigte in der allgemeinen Versicherung
NAT: Seeleute
OGA: Landwirte
OAEE: Handwerker, Gewerbetreibende, Händler und Berufskraftfahrer
GLK: Beamte
Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Griechenland
Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Griechenland und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet. Dafür benötigen Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter eine A1-Bescheinigung.
Weitere Informationen zur A1-Entsendebescheinigung
Ausnahmevereinbarung
Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 24 Monate sein wird oder es sich aus anderen Gründen nicht um eine Entsendung handelt, können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich dafür an die
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen:
Bitte beantragen Sie die Entsendebescheinigung oder die Ausnahmevereinbarung rechtzeitig, bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Griechenland beginnen.
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