Sie haben in Deutschland und Lettland gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Lettland Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Lettland und arbeiten jetzt in Deutschland?
Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Lettland gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.
Das System der sozialen Sicherheit wird in Lettland vom Sozialministerium (Labklājības ministrija) organisiert. Alle Leistungen werden von der Staatlichen Sozialversicherungsanstalt (Valsts sociālās apdrošināšanas aģentūra – VSAA) verwaltet.
Zu den Leistungen gehören Zahlungen bei Krankheit, Mutterschaft, Alter oder Invalidität, an Hinterbliebene oder bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Familienleistungen.
Arbeiten in Lettland
Wie Sie versichert sind, wenn Sie in Lettland arbeiten, entscheidet sich grundsätzlich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Nehmen Sie in Lettland eine Beschäftigung auf, werden sie nach lettischen Recht in der Sozialversicherung angemeldet. Ob Sie dort rentenversicherungspflichtig sind, können wir nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem ausländischen Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Lettland
Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Lettland und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet. Dafür benötigen Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter eine A1-Bescheinigung.
Weitere Informationen zur A1-Entsendebescheinigung
Ausnahmevereinbarung
Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 24 Monate sein wird oder es sich aus anderen Gründen nicht um eine Entsendung handelt, können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich dafür an die
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen:
Bitte beantragen Sie die Entsendebescheinigung oder die Ausnahmevereinbarung rechtzeitig, bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Lettland beginnen.
Ihr Ansprechpartner für Deutschland
Die Deutsche Rentenversicherung Nord, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind als Verbindungsstellen im Verhältnis zu Lettland insbesondere dann Ihre Ansprechpartner in Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie
- in Lettland gearbeitet und Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt haben;
- in Lettland wohnen;
- als lettischer Staatsangehöriger außerhalb der EU wohnen.
Sofern Sie noch in einem anderen Staat gearbeitet und Versicherungszeiten zurückgelegt haben, kann auch ein andere Verbindungsstelle zuständig sein. In diesem Fall würden wir Ihr Anliegen an den zuständigen Träger weiterleiten.
Was wir tun
Die zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bietet Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:
- Sie bearbeitet Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung.
- Sie leitet Ihren Antrag auf eine lettische Rente an den für Sie zuständigen lettischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie zahlt Ihre deutsche Rente nach Lettland, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben.
- Auf Antrag teilt sie Ihnen die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informiert Sie im Rahmen einer Rentenauskunft oder der Renteninformation auch über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.
Wir beantworten natürlich auch Ihre individuellen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.
Ist Ihnen nicht bekannt, welche der deutschen Verbindungsstellen für Sie zuständig ist, richten Sie Ihre Anfragen oder Anträge bitte an eine der drei Stellen. Wir leiten Ihr Anliegen ggf. an die zuständige Verbindungsstelle weiter.
Zusätzliche Informationen haben wir in der angehängten Broschüre für Sie zusammengetragen. Diese Angaben sind allerdings unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für nähere Informationen und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den ausländischen Versicherungsträger.
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