Deutsche Rentenversicherung

Was ist wenn ...?

Wir beantworten häufige Fragen zur Sozialen Sicherung in den Niederlanden.

Ich ziehe als Rentner in die Niederlande. Was passiert mit meiner Rente?

Ihre Rente zieht in den allermeisten Fällen einfach mit. Gerne überweisen wir Ihre Rente dann auf Ihr neues Konto in den Niederlanden.
Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Anteile Ihrer deutschen Rente auch auf ausländischen Zeiten wie etwa dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen.
Damit Sie ganz sicher gehen können, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns beraten zu lassen.

Ich habe in Deutschland und den Niederlanden gearbeitet. Wo beantrage ich meine Rente?

Beantragen Sie Ihre Rente in dem Land, in dem Sie wohnen. Ihr Rentenantrag gilt dann gleichzeitig sowohl für die Rente aus Deutschland als auch aus den Niederlanden.
Unser Tipp:
Die Renten in Deutschland und den Niederlanden können aufgrund der jeweiligen nationalen Vorschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den möglichen Beginn, damit Ihnen keine Nachteile durch einen verspäteten Antrag entstehen. Achten Sie darauf, den Antrag fristgerecht zu stellen.

Ich habe Rentenansprüche in Deutschland und den Niederlanden. Gibt es eine "Gesamtrente"?

Nein, eine "Gesamtrente" oder "Europarente" gibt es nicht. Jedes Land zahlt seine Rente selbst aus, auch wenn für das Prüfen des Rentenanspruchs Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden können. Die Höhe der Renten richtet sich alleine nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.

Sind die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch in Deutschland und in den Niederlanden gleich?

Nein, in beiden Ländern gibt es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Wann Sie in Deutschland in Rente gehen können, erfahren Sie aus Ihrer Renteninformation oder auf dieser Internetseite im Bereich "Rente". Für Ihre niederländische Rente setzen Sie sich bitte mit dem Sozialversicherungsträger in den Niederlanden in Verbindung.

Wo erhalte ich eine Zusammenstellung meiner Zeiten in den Niederlanden?

Ihren sogenannten Versicherungsverlauf können Sie im Internet unter www.svb.nl abrufen. Sie können ihn aber auch schriftlich anfordern - entweder bei der Rentenkasse des Allgemeinen Systems, bei der Sie zuletzt versichert waren, oder direkt bei der Rentenkasse Ihres jeweiligen Sondersystems.

Ich soll ein Jahr in den Niederlanden arbeiten. Wo bin ich rentenversichert?

Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren Arbeitgeber in den Niederlanden und werden Sie weiter von ihm bezahlt, bleiben Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch zeitlich befristet, innerhalb der Europäischen Union beispielsweise auf 24 Monate.

Ich wohne in Deutschland und arbeite in den Niederlanden. Wo bin ich versichert?

Ob Sie als sogenannter Grenzgänger in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten oder umgekehrt - sie zahlen Ihre Beiträge zur Rentenversicherung des Landes, in dem Sie arbeiten. Arbeiten Sie nur vorübergehend grenzüberschreitend, können Ausnahmen greifen.
Es kann auch sinnvoll sein, weiterhin in Deutschland freiwillige Beiträge zu zahlen, auch wenn Sie im Ausland bereits versichert sind. 
Haben Sie noch Fragen? Dann lassen Sie sich bei uns beraten.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK