Rund 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen leben in Deutschland. Mehr als drei Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt – oftmals von Angehörigen, die selbst im Rentenalter sind. Für sie hat die Deutsche Rentenversicherung gute Nachrichten.
Als Ausgleich für den erheblichen Kraft- und Zeitaufwand zahlen die Pflegekassen unter Umständen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Hiervon können auch Pflegende profitieren, die bereits eine Altersrente erhalten.
Für Bezieher vorgezogener Altersrenten zahlen die Pflegekassen bei ausgeübter Pflege Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze erhöht sich dadurch die Rente. Gleichzeitig endet die Beitragszahlung der Pflegekasse, wenn die Altersrente dann als sogenannte Vollrente bezogen wird.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass weiterhin Beitragszahlungen der Pflegekassen erfolgen können, wenn die Altersrente als Teilrente – zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente – gezahlt wird. Der Bezug einer Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent der Vollrente ist hierfür schon ausreichend. Die Altersrente erhöht sich durch die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann jederzeit wieder eine Vollrente bezogen werden
Ob sich ein Teilrentenbezug bei gleichzeitig ausgeübter Pflegetätigkeit rechnet, sollte vorab in einer persönlichen Beratung in einer der bundesweit ansässigen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung geklärt werden. Auch empfiehlt es sich, mögliche Auswirkungen auf eine gegebenenfalls vorhandene betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung zu erfragen.