Wenn Sie einen Rentenantrag stellen, erhalten Sie einen schriftlichen Rentenbescheid. Aber auch schon vorher informieren wir Sie regelmäßig.
Was ist der Rentenbescheid?
Sie haben eine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt und einen schriftlichen Bescheid erhalten. Darin wird verbindlich festgestellt, ob Sie die beantragte Rente bekommen. Lesen Sie den Bescheid sorgfältig. Dabei können Sie nochmals prüfen, ob alle Rentenzeiten richtig und vollständig berücksichtigt wurden. Das ist besonders für Neurentnerinnen und Neurentner wichtig. Die modernen Bescheide sind kürzer und übersichtlicher. Die wichtigsten Informationen sind auf der ersten Seite des Bescheids zusammengefasst.
Was steht im Rentenbescheid?
Wird Ihre Rente bewilligt, können Sie dem Rentenbescheid alle wichtigen Informationen entnehmen:
- Rentenart: Welche Rente bekomme ich? (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
- Rentenhöhe: Wieviel bekomme ich jeden Monat?
- Rentenbeginn: Wann erhalte ich meine erste Zahlung?
- Rentendauer: Wie lange erhalte ich die Rente?
- Rentenberechnung: Welche Zeiten werden bei der Berechnung meiner Rente berücksichtigt?
- Versicherung: Wie bin ich kranken- und pflegeversichert?
Wird Ihre Rente abgelehnt, enthält der Bescheid auch die Gründe dafür, warum die beantragte Rente nicht bewilligt werden kann. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Das erklärt Ihnen ausführlich die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Wird Ihr Widerspruch akzeptiert, erhalten Sie einen sogenannten Abhilfebescheid. Mit anderen Worten: Sie erhalten einen neuen Rentenscheid, in dem Ihr Widerspruchsgrund berücksicht ist.
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, ist nur noch eine Klage beim Sozialgericht möglich.
Was ist die Renten-anpassungsmitteilung?
Die Rente wird jedes Jahr zum 1. Juli erhöht. Das ist die Rentenanpassung. In der sogenannten Rentenanpassungsmitteilung informieren wir Sie über die Höhe der Anpassung. Gegen die Rentenanpassungsmitteilung können Sie Widerspruch einlegen.
Was sind Renteninformation und Rentenauskunft?
Die Renteninformation und die Rentenauskunft dienen Ihrer Information. Gegen sie kann kein Widerspruch eingelegt werden. Sollten Sie Unstimmigkeiten entdecken, können Sie natürlich eine Überprüfung beantragen.
Eine Rentenauskunft erhalten Versicherte ab dem 55. Geburtstag automatisch alle drei Jahre - auf Antrag auch früher. Sie informiert unter anderem über:
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alle erfassten Rentenzeiten
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die bisher erworbenen Rentenansprüche
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den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn.
Die Renteninformation soll Versicherten helfen, ihre Altersvorsorge zu planen. Sie wird einmal pro Jahr automatisch verschickt: an alle Versicherten ab dem 27. Geburtstag, die mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten erworben haben. Die Renteninfo enthält insbesondere:
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den aktuellen Stand des Versicherungskontos und die Grundlagen der Rentenberechnung
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die Höhe der bisher erworbenen und der voraussichtlichen Alters- und Erwerbsminderungsrente
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Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen und
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eine Übersicht über die Höhe der eingezahlten Beiträge.