Deutsche Rentenversicherung

Rehabilitation für Kinder

Datum: 10.02.2020

Damit Krankheiten im Kindes- und Jugendalter nicht chronisch werden und ihre Folgen nicht bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben, müssen sie rechtzeitig und angemessen behandelt werden. Deshalb können nicht nur die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, sondern auch deren Kinder eine Rehabilitation in Anspruch nehmen.

Kinderrehabilitationen werden zumeist stationär durchgeführt und dauern mindestens vier Wochen. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt neben den Kosten für die Behandlung auch die Verpflegung und Unterkunft des Kindes. Reise- und Nebenkosten werden ebenfalls erstattet, ggf. auch für eine erforderliche Begleitperson.