Wer ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, ist in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die kompletten Beiträge dafür trägt der Arbeitgeber. Ihre Höhe ist abhängig vom gezahlten Taschengeld. Aktuell liegt es bei maximal 414 Euro im Monat und entspricht damit den sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von derzeit 6.900 Euro pro Monat. Neben dem Taschengeld werden auch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
Beim freiwilligen Wehrdienst werden ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Beiträge übernimmt der Staat. Sie errechnen sich aus einem fiktiven Verdienst, der 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße beträgt. Somit werden im Westen Beiträge aus einem monatlichen Verdienst von 2.548 Euro und im Osten aus 2.408 Euro gezahlt.
Sowohl Freiwilligendienste als auch freiwilliger Wehrdienst wirken sich positiv auf das Rentenkonto aus, etwa, wenn es um die Erfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Beitragsjahren geht.
Die kostenlosen Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“ der Deutschen Rentenversicherung informieren umfassend zu diesen Themen. Sie können telefonisch unter 0800 1000 4800 und online unter www.deutsche-rentenversicherung.de bestellt oder heruntergeladen werden.