Deutsche Rentenversicherung

Rentenabschläge ausgleichen

Datum: 26.10.2020

Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat die Möglichkeit, bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Die Ausgleichszahlungen können über mehrere Jahre verteilt und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Beiträge für eine höhere Altersrente.

In welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann man sich individuell ausrechnen lassen. Hierfür stehen Ihnen zum Beispiel unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung. Persönliche Beratungen sind aktuell nur
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder hier auf unserer Internetseite.