Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser Zuschuss muss aber beantragt werden – zum Beispiel zusammen mit der Rente.
Die Höhe für freiwillig Versicherte hängt von der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent. Er wird für die Berechnung des Zuschusses um die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das Ergebnis wird halbiert und ergibt so die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss.
Für privat versicherte Rentner wird der Zuschuss grundsätzlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Als Zusatzbeitrag wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.
Ob pflicht-, freiwillig oder privat krankenversichert: Bei Fragen zum Thema „Rente und Krankenversicherung“ hilft das Team der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 gerne weiter. Weitere Informationen gibt es in der kostenlosen Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, die direkt unterhalb dieses Textes heruntergeladen werden kann.