Seit 2009 können Paare in Deutschland auch ohne vorherige standesamtliche Trauung heiraten. Jedoch hat eine rein kirchliche Eheschließung für die gesetzliche Rentenversicherung keine Auswirkungen. Rechtswirkungen haben nach wie vor nur standesamtliche Trauungen: Betroffene erhalten deshalb nach einer rein kirchlichen Eheschließung beim Tod ihres Ehepartners keine Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Daraus ergibt sich, dass Verwitwete bei einer erneuten Trauung ohne Standesamt weiterhin ihren Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente behalten. Erst bei einer standesamtlichen Heirat fällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente weg. Dafür wird in diesem Fall eine Rentenabfindung gezahlt.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier sowie am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 4800.