Bei Glätte und Dunkelheit sind Verkehrsunfälle in den Wintermonaten keine Seltenheit. Versicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalles geworden sind, können daraus resultierende Nachteile bei ihren Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.
Nachteile können entstehen, wenn Versicherte wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben oder Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um eventuelle Verluste bei den Rentenansprüchen wieder auszugleichen.
Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800. Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie auch in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.