Deutsche Rentenversicherung

Zweifel am Rentenbescheid: Wie Sie Widerspruch einlegen

Datum: 17.03.2021

Rentner oder Versicherte, die mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, können „Rechtsmittel“ einlegen. In der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Bescheides erläutern wir, was im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage zu tun ist und welche Fristen eingehalten werden müssen.

Im ersten Schritt kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingelegt werden. Dies ist auf www.deutsche-rentenversicherung.de über die Online-Dienste mit Registrierung auch online möglich.

Der angezweifelte Bescheid wird dann von der Rentenversicherung noch einmal geprüft. Können wir dennoch keinen Fehler feststellen, untersucht ein Widerspruchsausschuss die Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und verfasst am Ende einen Widerspruchsbescheid.

Sollten Betroffene mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, können sie binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Widerspruch und Klage sind kostenfrei. Vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Es ist daher möglich, sich selbst zu vertreten.

Gerne hilft das Team am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 weiter.