Deutsche Rentenversicherung

Länger sozialversicherungsfrei jobben

Datum: 29.04.2021

Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung sollen in diesem Jahr erneut angehoben werden. Für Spargelstecher, Erdbeerpflücker und andere Saisonarbeiter als auch Menschen in Kurzzeitjobs bedeutet das, dass sie statt den bisher im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen drei Monaten bzw. 70 Tagen im Jahr 2021 vier Monate bzw. 102 Arbeitstage sozialversicherungsfrei angestellt werden dürfen. Diese Verlängerung gilt in der Zeit ab Inkrafttreten (frühestens ab Mai 2021) bis zum 31. Oktober 2021. Der Bundesrat muss dieser Regelung noch zustimmen.

Für eine kurzfristige Beschäftigung werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Maßgeblich ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Eigenart - zum Beispiel bei Erntehelfern - befristet und bei einem monatlichen Arbeitsentgelt über 450 Euro nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Insbesondere mit Blick auf die Saisonkräfte in der Landwirtschaft werden die Zeitgrenzen befristet ausgeweitet, weil aufgrund der Corona-Pandemie diese voraussichtlich in deutlich geringerer Anzahl zur Verfügung stehen.