Deutsche Rentenversicherung

Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen

Datum: 30.04.2021

Witwen und Witwer können nach dem Tod des Partners finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, können Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen.

Als Überbrückung wird die Rentenzahlung für die nächsten drei Monate in einer Summe im Voraus ausgezahlt. Zusätzlich zum Antrag auf Vorschusszahlung muss aber ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Der rechnet den Vorschuss dann auf die Hinterbliebenenrente an.

Mehr Informationen zu Witwen-, Witwer- und Waisenrenten bekommen Sie in der kostenlosen Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Bei weiteren Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.