Deutsche Rentenversicherung

Studieren und jobben: Wer Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss

Datum: 21.05.2021

Neben dem Studium jobben oder ein Praktikum absolvieren – für die meisten Studierenden ist das Alltag. In bestimmten Fällen zahlen sie dabei Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Studentinnen und Studenten, die unbefristet arbeiten und maximal 450 Euro im Monat verdienen, sind versicherungspflichtig. Sie erwerben damit alle Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dazu zählen vollwertige Beitragszeiten für die spätere Rente, der Anspruch auf Rehabilitation und auf Zulagen zur Riester-Rente. Der Beitrag liegt aktuell bei 3,6 Prozent des Einkommens. Wie alle Minijobber können sich aber auch Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dadurch entfällt ihr Beitragsanteil, sie erwerben dann keine Beitragszeiten in der Rentenversicherung.

Studierende, die mehr als 450 Euro verdienen, sind immer versicherungspflichtig. Sie teilen sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber. Liegt der Verdienst unter 1.300 Euro zahlen sie nur einen reduzierten Beitragsanteil.

 Versicherungsfrei bleiben Studierende, wenn das Arbeitsverhältnis auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet ist. Auch während eines Pflichtpraktikums müssen sie keine Beiträge zahlen. Arbeitszeit und Verdienst spielen in beiden Fällen keine Rolle.

Ob Studierende bei einem freiwilligen Zwischen- oder vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum Rentenbeiträge zahlen müssen und welche Regelungen für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten, erfahren sie in der kostenlosen Broschüre „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“.

Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie auch in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.

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