Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen wird vorübergehend erleichtert. Unternehmen und Selbständigen, die nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, wird vereinfacht ermöglicht, die Sozialversicherungsbeiträge später zu zahlen. Aktuell gilt das vereinfachte Stundungsverfahren bis einschließlich Mai 2021.
Die Stundung ist nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspakten und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. Ziel ist es, die Beschäftigten in den Betrieben zu halten und Firmen von einer möglichen Insolvenz zu bewahren. Zuständig für die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge sind die gesetzlichen Krankenkassen als Einzugsstellen.
Erfahren Sie mehr dazu vom GKV-Spitzenverband:
Maßnahmen zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder bei der Zahlung der Beiträge