Ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst bieten gute Möglichkeiten, sich sozial zu engagieren. Für diese Zeit zahlt der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge allein. Die spätere Rente erhöht sich somit, ohne das die Versicherten selbst Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
So funktioniert es: Der Arbeitgeber meldet der Rentenversicherung den Dienstbeginn und teilt die Beschäftigungszeiten sowie die Arbeitsentgelte mit. Grundlage für die Beitragshöhe sind das Taschengeld und eventuelle Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung. Diese Zeiten erhöhen jedoch nicht nur die spätere Rente: Sie helfen auch dabei, die Mindestversicherungszeiten für Rentenansprüche zu erfüllen. Deshalb sollte der bei der Rentenversicherung geführte Versicherungsverlauf stets auf Vollständigkeit geprüft werden.
Wer aber bereits das reguläre Rentenalter erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, ist während des Bundesfreiwilligendienstes versicherungsfrei und bekommt keine Rentenbeiträge mehr gutgeschrieben. Bezieher einer Altersvollrente, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze beachten. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie liegt diese in 2021 bei 46.060 Euro. Ab 2022 gilt wieder die reguläre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Wird dieser Wert überschritten, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrages auf die Rente angerechnet.
Weitere Informationen bieten die kostenfreien Borschüren „Freiwilligendienste und Rente“ sowie „Rente: Jeder Monat zählt“. Sie stehen Ihnen hier zum Download oder zum Bestellen bereit.