In den nächsten Wochen beenden wieder viele junge Menschen ihre schulische Laufbahn. Wer noch auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu muss die Ausbildungsplatzsuche bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Das geht, wenn die Suchenden sich bei der Agentur für Arbeit für mindestens einen Kalendermonat als ausbildungssuchend melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind. Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn Betroffene unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig gewesen sind und dafür auch Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt haben.
Ausführliche Informationen zu Ausbildung und Berufsstart erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre "Tipps für den Berufsstart".
Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.