Deutsche Rentenversicherung

Volle Rentenansprüche für Midijobber

Datum: 05.07.2021

Rund 3,5 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in einem „Midijob“, vor allem im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Pflege. Dabei verdienen sie monatlich zwischen 450,01 Euro bis maximal 1.300 Euro. Diese Spanne wird auch als Gleitzone oder Übergangsbereich bezeichnet.

Midijobber zahlen nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Der Anteil steigt mit dem Verdienst und erreicht bei 1.300 Euro die volle Beitragshöhe. Die verringerten Rentenbeiträge führen hierbei nicht zu geringeren Rentenansprüchen: Midijobber erwerben trotz dessen die vollen Rentenansprüche.

Verdienste aus mehreren versicherungspflichtigen Jobs im Übergangsbereich werden – wie bei den Minijobs – zusammengerechnet. Der Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers bleibt unverändert, er zahlt die vollen Abgaben. Ein Anstellungsverhältnis gilt automatisch als Midijob, sobald das Einkommen auf unter 1.300 Euro im Monat sinkt. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall den Midijob nicht extra beantragen.

Weitere Infos bietet die kostenfreie Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“. Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

Ausführliche Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.

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