Deutsche Rentenversicherung

Welchen Einfluss Solarstrom auf die Rente haben kann

Datum: 03.08.2021

Sommer, Sonne, Sonnenschein freut die Besitzer von Photovoltaikanlagen. Vielen ist jedoch nicht bewusst: Bei Bezug einer Erwerbsminderungs- oder einer vorgezogenen Altersrente gelten auch Einkünfte aus Solarstrom- oder Windkraftanlagen als Hinzuverdienst.

Das ist dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit aufgeführt sind. Der Rentner muss seinem Rentenversicherungsträger diese Einnahmen bekannt geben.

In diesem Jahr wird es bei Altersrenten in den meisten Fällen jedoch nicht zu einer Rentenkürzung kommen. Der Freibetrag wurde aufgrund der Corona-Pandemie deutlich angehoben. Erst wenn die Einnahmen - ggf. durch Zusammenrechnung mit einer Beschäftigung - 46.060 Euro jährlich übersteigen, wird die Rente gekürzt. Ab nächstem Jahr gilt wieder der alte
Freibetrag von 6.300 Euro, der auch in diesem Jahr bei der vollen Erwerbsminderungsrente maßgebend bleibt.

Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

Ausführliche Informationen zu den Themen Rente, Rehabilitation und Prävention finden Sie in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK