Wer seine Altersrente vorzeitig – also vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze – in Anspruch nehmen möchte, muss grundsätzlich mit einer Rentenminderung von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat rechnen. Wer dagegen den Ruhestand und damit den Beginn der Rente etwas aufschiebt, profitiert von Zuschlägen!
Versicherte, die erst nach der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen, erhalten für jeden Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wird die Rente zum Beispiel erst ein Jahr später in Anspruch genommen, gibt es monatlich 6 Prozent mehr Rente – und das ein Leben lang.
Davon profitieren vor allem Menschen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind: Beziehen sie neben dem Job keine Vollrente, bleiben sie versicherungspflichtig. Das heißt, sie und der Arbeitgeber zahlen weiter Beiträge in die Rentenkasse. Das steigert die spätere Rente zusätzlich.
Ausführliche Informationen dazu gibt es beim Team des Servicetelefons unter der kostenfreien Nummer 0800 1000 4800 oder bei einer – ebenfalls kostenlosen – Beratung durch eine der rund 160 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen. Die nächste A+B-Stelle am Heimatort finden Interessierte online auf der Internetseite der Deutschen Rentenverscherung unter "Beratung suchen und buchen".
Hinweis: Zum Schutz vor dem Corona-Virus sind persönliche Beratungen nur nach vorheriger telefonischer Terminbuchung möglich. Wegen der aktuellen Hygienevorgaben müssen Besucher beim Termin eine FFP2-Maske tragen. Bei Erkältungssymptomen oder erhöhter Temperatur bittet die Rentenversicherung darum, den Termin abzusagen.