Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Wie jedes Jahr werden die Werte werden auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2022 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2020 betrug im Bundesgebiet minus 0,15 Prozent und in den alten Bundesländern minus 0,34 Prozent.
Die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 muss nun noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Nähere Informationen dazu können Sie der Website des BMAS entnehmen.