Die Deutsche Rentenversicherung zahlte 2020 rund 440.000 Renten an Versicherte mit einer türkischen Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2000 waren es noch rund 190.000.
„Der Anstieg beruht zu einem großen Teil auf der Zuwanderung von Arbeitnehmern aus der Türkei in den 1960iger und 1970iger Jahren und der damit verbundenen Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland“, so ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung.
Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung anlässlich 60 Jahre Anwerbeabkommen zur Entsendung türkischer Arbeitskräfte nach Deutschland hin. Das Abkommen war am 30. Oktober 1961 unterzeichnet worden.
Viele der ehemaligen Arbeitnehmer aus der Türkei sind nunmehr im Rentenalter und beziehen ihre Rente. Durch ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland haben sie Rentenansprüche aus der Rentenversicherung erworben.
„Aktuell zahlen über eine Million Versicherte mit einer türkischen Staatsangehörigkeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“, so der Sprecher.
Schon gewusst? Den Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung gibt es auch in türkischer Sprache - sowie in englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch und spanisch.
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