Bergarbeiter haben einen sehr anstrengenden Job. Sie arbeiten unter Tage und sind dabei besonderen Belastungen und Risiken ausgesetzt. Deshalb gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung Sonderregelungen für diese Berufsgruppe, etwa die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, die Rente für Bergleute und die Knappschaftsausgleichsleistung.
Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhalten Bergleute, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllen. Für nach dem 31. Dezember 1951 Geborene wird die Altersgrenze schrittweise auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben.
Eine Rente für Bergleute gibt es für Bergarbeiter, die wegen Krankheit oder Behinderung die bisherige knappschaftliche Beschäftigung und eine andere wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Alle Informationen bündelt die kostenlosen Broschüre „Bergleute und ihre Rente: So sind Sie gesichert“. Sie steht unter diesen Artikel zum Download bereit oder kann im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung aufgerufen und heruntergeladen werden.
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