Ab 1. Januar 2022 wird das „A1-Verfahren“ für Selbständige digitalisiert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
Mit Beginn des neuen Jahres können Selbständige ihre A1-Bescheinigung deshalb ausschließlich über das Portal sv.net unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ beantragen. Eine Antragstellung mit Papiervordrucken ist dann nicht mehr möglich. Die Ausweitung des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens auf Selbständige soll Verwaltungsprozesse weiter vereinfachen und beschleunigen.
Wann Selbständige eine A1-Bescheinigung benötigen
Selbständige müssen eine A1-Bescheinigung beantragen, wenn sie vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass auch während der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und sich deshalb keine Änderungen bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen ergeben.
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